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Amt für Handelsregister und Notariate
Ich bestimme, was mit mir passiert
Wer urteilsfähig und mündig ist, kann selber bestimmen, wer im Falle seiner Urteilsunfähigkeit (z.B. infolge eines Unfalles oder Altersdemenz) für seine Personen- und Vermögenssorge sowie die Vertretung in rechtlichen Angelegenheiten zuständig wird. Ohne Vorsorgeauftrag muss allenfalls die Erwachsenenschutzbehörde (ehemals Vormu...
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